Rechtsprechung
BGH, 18.09.1981 - I ZR 43/80 |
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Vornahme von Vervielfältigungen geschützter Werke zum persönlichen Gebrauch - Objektiver Begriff der Eignung von Tonfilmgeräten - Maßgeblichkeit der technischen oder praktisch-wirtschaftlichen Eignung - Anhaltspunkte für eine einschränkende Auslegung - Unangemessene ...
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Tonfilmgeräte
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Papierfundstellen
- NJW 1982, 642
- MDR 1982, 460
- GRUR 1982, 104
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.12.1980 - I ZR 126/78
Ansprüche urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften auf musikalische …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 43/80
Eine nur geringe urheberrechtsrelevante Nutzungswahrscheinlichkeit ist bei der Prüfung der Vergütungshöhe zu berücksichtigen (Fortführung von BGH, GRUR 1981, 355 ff.).In diesem Sinne hat der Senat inzwischen auch durch Urteil vom 19. Dezember 1980 (GRUR 1981, 355 ff - Videorecorder) entschieden.
Sie löst die gesetzliche Vermutung aus, daß die Geräte entsprechend ihrer Eignung auch tatsächlich benutzt werden (vgl. BGH GRUR 1981, 355, 358 - Videorecorder).
Bei den Diktiergeräten sind es gerade die in der technischen Ausführung der Geräte begründeten Umstände und nicht ihre bloße zweckwidrige Verwendung, die den Fortfall der Vergütungspflicht nach § 53 Abs. 5 UrhG rechtfertigen (vgl. BGH GRUR 1981, 355, 358 - Video-Recorder).
Aufgrund dieser Bestimmung ist der Gegenbeweis grundsätzlich in vollem Umfang möglich (vgl. BGH GRUR 1981, 355, 358 - Videorecorder).
Der Senat hat indessen in seiner Videorecorder-Entscheidung (GRUR 1981, 355, 359) ausgeführt, daß die gesetzliche Nutzungsvermutung des § 53 Abs. 5 UrhG auch bei einer nur geringen Nutzungswahrscheinlichkeit nicht entfällt.
- BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54
Urheberrecht und Magnettonaufnahme
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 43/80
Es ist ein anerkannter, aus der verfassungsrechtlichen Garantie des geistigen Eigentums hergeleiteter Grundsatz, daß der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. BGHZ 11, 135, 143 - Schallplatten-Lautsprecherübertragung; 17, 266, 282 - Grundig-Reporter; 33, 1, 16 f - Schallplatten-Künstlerlizenz; 36, 171, 179 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer; BVerfG GRUR 1980, 44, 46, 48 - Kirchenmusik).Soweit in der Rechtsprechung und in den Materialien entsprechende Erwägungen zur Begründung der Vergütungspflicht für Tonbandgeräte angeführt worden sind (vgl. BGHZ 17, 266, 289 - Grundig-Reporter; BT-Drucks. IV/270 S. 71 f), handelt es sich um zusätzliche Gründe, die eine Urheberrechtsbeeinträchtigung besonders deutlich machen.
- BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71
Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von …
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 43/80
Es ist ein anerkannter, aus der verfassungsrechtlichen Garantie des geistigen Eigentums hergeleiteter Grundsatz, daß der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. BGHZ 11, 135, 143 - Schallplatten-Lautsprecherübertragung; 17, 266, 282 - Grundig-Reporter; 33, 1, 16 f - Schallplatten-Künstlerlizenz; 36, 171, 179 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer; BVerfG GRUR 1980, 44, 46, 48 - Kirchenmusik).
- BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52
Öffentliche Schallplattenvorführung
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 43/80
Es ist ein anerkannter, aus der verfassungsrechtlichen Garantie des geistigen Eigentums hergeleiteter Grundsatz, daß der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. BGHZ 11, 135, 143 - Schallplatten-Lautsprecherübertragung; 17, 266, 282 - Grundig-Reporter; 33, 1, 16 f - Schallplatten-Künstlerlizenz; 36, 171, 179 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer; BVerfG GRUR 1980, 44, 46, 48 - Kirchenmusik). - BGH, 31.05.1960 - I ZR 53/58
Öffentliches Schallplattenkonzert und Künstlerlizenz
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 43/80
Es ist ein anerkannter, aus der verfassungsrechtlichen Garantie des geistigen Eigentums hergeleiteter Grundsatz, daß der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. BGHZ 11, 135, 143 - Schallplatten-Lautsprecherübertragung; 17, 266, 282 - Grundig-Reporter; 33, 1, 16 f - Schallplatten-Künstlerlizenz; 36, 171, 179 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer; BVerfG GRUR 1980, 44, 46, 48 - Kirchenmusik). - BGH, 28.11.1961 - I ZR 56/60
Rundfunkempfang im Hotelzimmer
Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 43/80
Es ist ein anerkannter, aus der verfassungsrechtlichen Garantie des geistigen Eigentums hergeleiteter Grundsatz, daß der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. BGHZ 11, 135, 143 - Schallplatten-Lautsprecherübertragung; 17, 266, 282 - Grundig-Reporter; 33, 1, 16 f - Schallplatten-Künstlerlizenz; 36, 171, 179 - Rundfunkempfang im Hotelzimmer; BVerfG GRUR 1980, 44, 46, 48 - Kirchenmusik).
- OLG Karlsruhe, 25.06.2001 - 9 U 143/00
Bankkredit - fristlose Kündigung - Verschmelzung von Banken - Universalsukzession …
In Einzelfällen billigt der Bundesgerichtshof eine Frist zu eigenen Ermittlungen zu (BGH, NJW 1982, 642 zur Kündigung eines Musikverlagvertrages). - BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96
BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche …
Zu der nach früherem Recht ausreichenden technischen Eignung zur Vornahme von Vervielfältigungen (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 357 - Video-Recorder; Urt. v. 18.9.1981 - I ZR 43/80, GRUR 1982, 104, 105 - Tonfilmgeräte), muß nunmehr eine entsprechende Zweckbestimmung treten, wobei die Vervielfältigung nicht der ausschließliche Zweck zu sein braucht (vgl. BGHZ 121, 215, 218 f. - Readerprinter). - BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91
Readerprinter
Es handelt sich insoweit um eine widerlegbare Vermutung im Sinne des § 292 ZPO, die den Gegenbeweis in vollem Umfang zuläßt (…vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 358 - Video-Recorder; Urt. v. 18.9. 1981 - I ZR 43/80, GRUR 1982, 104, 106 - Tonfilmgeräte, zu der identischen Bestimmung des § 53 Abs. 5 Satz 3 UrhG a. F.).Ein völliger Wegfall der Vergütungspflicht könnte allerdings in Betracht kommen, wenn im konkreten Fall keine nennenswerte urheberrechtsrelevante Nutzung anzunehmen wäre (vgl. zum früheren Recht BGH, Urt. v. 18.9. 1981 - I ZR 43/80, GRUR 1982, 104, 105 f. - Tonfilmgeräte; auch BGH GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder).
- BGH, 14.02.1985 - I ZR 162/83
"Herstellervergütung"; Bemessung der Vergütung; Beurteilung der relevanten …
Das Berufungsgericht ist im Ansatz zwar zutreffend davon ausgegangen, daß der in § 53 Abs. 5 letzter Halbsatz UrhG genannte Vergütungssatz von 5 % nicht als Regel- oder Normalsatz, sondern als echter Höchstsatz anzusehen ist, der im Einzelfall voll ausgeschöpft werden kann, wenn besondere Gründe vorliegen (vgl. BGH, Urt. v. 18.9.1981 - I ZR 43/80, GRUR 1982, 104, 107 - Tonfilmgeräte).Dabei ist bei der Ermittlung des Umfangs der relevanten privaten Nutzungswahrscheinlichkeit auf jede einzelne Geräteart und jeden einzelnen Gerätetyp mit seinen Besonderheiten abzustellen (…vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1980 - I ZR 126/78, GRUR 1981, 355, 360 - Video-Rekorder; BGH GRUR 1982, 104, 106 f - Tonfilmgeräte).
Das Berufungsgericht hat weiter nicht hinreichend beachtet, daß die angemessene Vergütung bei kombinierten Geräten vom Veräußerungserlös für das gesamte Gerät (einschließlich der nicht der Tonaufnahme dienenden Bestandteile) zu berechnen ist; dem Umstand, daß ein Teil des Verkaufserlöses auf Einrichtungen entfällt, die nicht der Tonaufnahme dienen, ist bei der Festsetzung des Prozentsatzes der Vergütung angemessen Rechnung zu tragen (BGH GRUR 1982, 104, 107 - Tonfilmgeräte;… BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II).
- BGH, 29.11.1984 - I ZR 72/82
Eignung von Tonfilmkameras und Tonfilmprojektoren zur Vornahme von …
Soweit in den Senats-Entscheidungen Video-Recorder (BGH GRUR 1981, 355 ff) und Tonfilm-Geräte (BGH GRUR 1982, 104 ff) jeweils auf konkrete Geräte abgestellt worden ist, beruhte dies darauf, daß die Frage der Eignung zur Vervielfältigung zum persönlichen Gebrauch bei den einzelnen Gerätetypen streitig war.Denn in den Vorinstanzen war diese Eigenschaft nur bezüglich der Tonfilmkameras und Tonfilmprojektoren zwischen den Parteien umstritten (die Frage ist inzwischen durch Senatsurteil vom 18.9.1981 - I ZR 43/80 = GRUR 1982, 1004 ff. - Tonfilmgeräte - entschieden); im übrigen ist ein zur Anfertigung von Vervielfältigungen objektiv geeigneter Kassettenrecorder Bestandteil eines Jeden der in Betracht kommenden Kombinationsgeräte.
Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. September 1981 (I ZR 43/80 - GRUR 1982, 1004, 1007 - Tonfilmgeräte) ausgeführt hat, gehören hierzu auch Kombinationsgeräte, in denen, wie etwa bei Tonfilmkameras und Tonfilmprojektoren, mehrere Funktionen zusammengefaßt sind.
- LG Düsseldorf, 29.11.2006 - 12 O 8/06
Hersteller von Plottern und Druckern ist zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet …
Denn nach der Rechtsprechung des BGH kann die Vergütungspflicht des § 54 a Abs. 1 UrhG - ohne dass dies verfassungsrechtlichen Bedenken begegnete (vgl. BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; BVerfGE 31, 229, 241; 79, 1, 25) - ausnahmsweise auch gänzlich entfallen, wenn im konkreten Fall keine nennenswerte urheberrechtsrelevante Nutzung anzunehmen ist (BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; vgl. zum älteren Recht auch BGH GRUR 1982, 104, 105 f. = NJW 1982, 642, 643 f. - Tonfilmgeräte; BGH GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder). - OLG München, 18.10.1990 - 29 U 2061/90
Bestimmung eines Gerätes zur Vornahme von Vervielfältigungen urheberrechtlich …
Es trifft zwar zu, daß der Bundesgerichtshof während der Geltungsdauer des § 53 Abs. 5 Satz 5 UrhG a. F. ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß bei der Festsetzung der Vergütungshöhe je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles innerhalb des eingeräumten Vergütungsrahmens von 5 % abzustufen ist und daß eine Vergütungspflicht ganz entfällt, wenn für ein Gerät eine nicht ins Gewicht fallende private Nutzungswahrscheinlichkeit besteht (vgl. BGH GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder; BHG GRUR 1982, 104, 107 - Tonfilmgeräte); bei ihrem Hinweis auf diese Rechtsprechung übersieht die Beklagte jedoch, daß nicht nur die Regelung des § 53 Abs. 5 Satz 5 UrhG a. F., sondern auch die nunmehr in § 54 UrhG gewählte Vergütungsregelung, wie dargelegt, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. - LG Düsseldorf, 25.01.2006 - 12 O 110/05
Anspruch auf Erteilung der Auskunft bzgl. Veräußerung der Drucker und Plotter und …
Denn nach der Rechtsprechung des BGH kann die Vergütungspflicht des § 54 a Abs. 1 UrhG - ohne dass dies verfassungsrechtlichen Bedenken begegnete (vgl. BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; BVerfGE 31, 229, 241; 79, 1, 25) - ausnahmsweise auch gänzlich entfallen, wenn im konkreten Fall keine nennenswerte urheberrechtsrelevante Nutzung anzunehmen ist (BGH GRUR 1993, 553, 555 - Readerprinter; vgl. zum älteren Recht auch BGH GRUR 1982, 104, 105 f. = NJW 1982, 642, 643 f. - Tonfilmgeräte; BGH GRUR 1981, 355, 360 - Video-Recorder). - BGH, 29.11.1984 - I ZR 96/83
Begriff des Herstellers von Tonaufzeichnungsgeräten; Begriff des …
Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. September 1981 (I ZR 43/80 - GRUR 1982, 104, 107 - Tonfilmgeräte) ausgeführt hat, gehören hierzu auch Kombinationsgeräte, in denen, wie etwa bei Tonfilmkameras und Tonfilmprojektoren, mehrere Funktionen zusammengefaßt sind. - OLG Köln, 04.10.1996 - 6 U 125/95
Telefax-Geräte, Urheberrechtsangabe
Ob ein völliger Wegfall der Vergütungspflicht auch dann in Betracht kommen kann, wenn keine nennenswerte urheberrechtsrelevante Nutzung anzunehmen ist (vgl. in diesem Sinne BGH GRUR 1993, 553/554 - "Readerprinter" - BGH GRUR 1982, 104/105 f - "Tonfilmgerät" - BGH GRUR 1981, 355/360 - "Video-Recorder" -) bedarf dabei im gegebenen Fall keiner Entscheidung. - BGH, 29.11.1984 - I ZR 97/83
Aktivlegitimation einer Verwertungsgesellschaft zur Geltendmachung von …
- BGH, 29.11.1984 - I ZR 93/83
Prozessführungsbefugnis von Verwertungsgesellschaften hinsichtlich der …
- BGH, 01.10.1986 - I ZR 34/84